Ticketversicherung

mit unserem Partner Hanse Merkur

Unsere Kunden wünschen Sicherheit - ob im Krankheitsfall oder einem verpassten Anschluss: Unser Partner, die Hanse Merkur, hat ein maßgeschneidertes Produkt für unsere Sonderzugreisen...

Karten-Rücknahmeversicherung

Den vollständigen Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Jeder unten aufgeführte Versicherungsschutz ist nur dann gültig, wenn Sie diesen konkret abschließen, also in dem von Ihnen gewählten Versicherungsumfang enthalten ist!

Um welche Versicherungsart handelt es sich?
Ihre Versicherung ist eine zeitlich befristete Reiseversicherung. Der Umfang und die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewählten Tarif bestimmt.

Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz?
Karten-Rücknahmeschutz (Reise-Rücktrittsversicherung) - Der Karten-Rücknahmeschutz versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können. Zu den versicherten Ereignissen zählen u.a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, Unfallverletzung, Schwangerschaft.
Die vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt „Reise- Rücktrittsversicherung“.

Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten?
Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten Versicherungsschutz. In der Prämienübersicht für die einzelnen Versicherungsprodukte können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der Prämie.
Die Fälligkeit und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

In welchen Fällen leistet die HanseMerkur Reiseversicherung nicht?
Generell wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt. Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz in den folgenden Sparten aus. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere: In der Karten-Rücknahmeversicherung (Reise-Rücktrittsversicherung): Wenn der Versicherungsfall durch eine Erkrankung ausgelöst wurde, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt wurde.

Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss?
Sie müssen bei Versicherungsabschluss alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz!

Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt?
Halten Sie den Schaden möglichst gering! Vermeiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Zeigen Sie die Schäden unverzüglich der HanseMerkur an. Weitere Pflichten entnehmen Sie bitte den „Obliegenheiten“ der Versicherungsbedingungen.

Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten?
Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die HanseMerkur die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu steht in den Versicherungsbedingungen („Obliegenheiten“ und „Obliegenheitsverletzungen“).

Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin.

Welche Leistungen umfasst der Kartenrücknahmeschutz?
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
- Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten sofern ein versichertes Ereignis vorliegt

Welche Ereignisse sind versichert?
- unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Impfunverträglichkeit
- unerwarteter Termin zur Organspende oder zum Empfang eines Organes
- betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
- Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- erheblicher Schaden am Eigentum (min. 2.500 EUR) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit oder Schulwechsel
- unerwartete gerichtliche Ladung
- Adoption eines minderjährigen Kindes sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
- Verkehrsmittelverspätung inkl. ICE um mind. 2 Stunden / Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt

Stand: 11/2014

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