Bilder auf dieser Webseite wurden durch Andre Kastenbein und Oliver Schwartz freundlicherweise zur Verfügung gestellt.
Neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen (
öffnen) gelten für diese Tour besondere Regeln:
Neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen (
öffnen) gelten für diese Tour besondere Regeln:
Im Zuge der Covid19/Corona-Pandemie gilt:
*** AKTUELLE NEWS / Stand 22.09.2021) *** Anwendung der 2G.Regel in den Partyzügen ***
Nach
der aktuellen Entscheidung des Bundes und der Länder
(Corona-Verordnung) dürfen Veranstaltungen (also auch der Pappnasen
Express) mit Einhaltung der 2G-Regel stattfinden.
Das bedeutet im
Klartext: Die Fahrt kann mit geimpften oder genesenen Personen
stattfinden - mit der 3G-Regel müssen jedoch Masken getragen und
Mindestabstände eingehalten werden, sprich: Die Fahrt könnte so nicht
stattfinden!
Wir
wollen hier keine politische Richtung vertreten oder eine Diskussion
starten - wir wünschen uns allen ganz einfach, dass wir wieder mit den Partyzügen starten dürfen - somit gilt: Der Pappnasen
Express soll fahren - Buchungsberechtigt sind geimpfte oder genesene
Gäste (, die diesen Schutz/ Status zum Zeitpunkt der Fahrt belegen
können - aus logistischen Gründen sogar bis 2 Wochen zuvor)!
Achtung!
Sollte jemand buchen und zum Zeitpunkt der Fahrt nicht genesen oder
geimpft sein (2G-Regel), so verfällt sein Sitzplatz - eine Rückzahlung
(auch Teilrückzahlung) des Ticketpreises ist ausgeschlossen, da der
Sitzplatz anderweitig hätte vergeben werden können.
- Die Fahrt findet unter den zu diesem Termin geltenden Sicherheitsbestimmungen/ Sicherheitskonzeopt statt
- vorsorglich behördlicher Genehmigungen
Für dieses Event gelten zusätzliche AGB:
-
Die Mindestteilnehmerzahl für diese Event-Tour beträgt 500 Personen.
Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, erhalten die
Bucher die Möglichkeit, an einer anderen Fahrt teilzunehmen oder ihr
Geld zurück
- Den Gästen werden Sitzplätze zugewiesen. Jeder Gast ist
selbst verantwortlich für Sauberkeit und Beschädigungen seines
zugewiesenen Platzes. Der Gast haftet in vollem Umfang für Schäden an
seinem Platz.
Eventuell existierende Schäden müssen zur Abfahrt beim
Zugbegleiter angezeigt werden. Alle Gäste erhalten ein "Zugbändsel",
welches sie zur Mitfahrt berechtigt. Diese(s) erhält der Hauptbucher
entweder postalisch oder es muss vom Hauptbucher zum Fahrtbeginn in
Empfang genommen werden. Mitreisende, die ihr Bändsel noch nicht in
Empfang genommen haben, dürfen sich lediglich im Bereich ihrer
zugewiesenen Sitzplätze aufhalten (für den Zeitraum, indem der
Hauptbucher die Zugbändsel in Empfang nimmt und sie dann dort an seine
Mitreisenden austeilt). Das Zugbändsel wird durch das Bahnpersonal
kontrolliert -
Schwarzfahrer zahlen eine Strafe von 100% auf den
regulären Fahrtpreis oder werden beim nächsten Halt aus dem Zug geleitet
(eine Anzeige behalten wir uns vor)
- Das Zugpersonal
kontrolliert während der Pause am Zielort den Zug auf Beschädigungen.
Haftbar und verantwortlich für entstandene Schäden sind Gäste der
jeweiligen Abteile. Die Hauptbucher sind im Zuge einer
Schadenregulierung verantwortlich für die Meldung und Abwicklung von
entstandenen Schäden. Die Gäste stimmen der Weitergabe der
personenbezogenen Daten zur Schadensregulierung zu. Das Zugunternehmen
klärt eventuelle Schadensregulierungen direkt mit dem Gast und nicht mit
party.reisen.
- Die Teilnahme an der Fahrt ist ausschließlich für
Personen ab 18 Jahren ! Die Hauptbucher (müssen mindestens 18 Jahre alt
sein) versichern die Richtigkeit der Eingaben der Personendaten und sind
verantwortlich und haftbar für falsche Angaben. Sollte sich
herausstellen, dass einer der Teilnehmer unter 18 Jahre alt sein sollte,
so verpflichtet sich der Hauptbucher, den Zug mit dem/ den
unter-18-jährigen beim nächsten Halt zu verlassen und auf eigene Kosten
die Weiter- bzw. Rückreisereise anzutreten. Eine Rückerstattung des
Fahrgeldes entfällt. Alle Bucher werden bereits bei der Buchung darauf
hingewiesen.
- Die unrechtmäßige Benutzung der Notbremse ist eine
Straftat und wird von uns zur Anzeige gebracht. Für die Bearbeitung
einen solchen Vorfalls stellen wir pauschal 500 Euro in Rechnung- zudem
sämtliche Folgekosten. Der Mitreisende ist sich darüber bewusst
(zusätzliche Forderungen Dritter bleiben dadurch unberührt)!
- Für
alle sonstigen Bearbeitungsfälle (Verschmutzung, Schäden, etc.) stellen
wir pauschal 150 Euro in Rechnung, sofern der Schaden nicht regulär und
rechtzeitig gemeldet wird.
- Der Hauptbucher erkennt sich in vollem
Umfang als verantwortlich und haftbar für die gemachten Angaben seiner
Mitreisenden (insbesondere Name und Geburtsdatum) - sollte es zu einer
Stornierung aufgrund falscher Angaben kommen (z.B. einer der
Mitreisenden ist zum Fahrtbeginn unter 18 Jahren oder hat zum
Geburtsdatum falsche Angaben gemacht), trägt der Hauptbucher sämtliche
entstehenden Kosten sowie Gebühren, auch für die Rückführung. Dieses
gilt auch für nicht gemeldete Schäden an den reservierten Sitzplätzen,
die im Zuge der Fahrt entstehen (Schäden müssen schnellstmöglich beim
Infopoint gemeldet werden!). Der Hauptbucher verpflichtet sich, die
Sicherheitsinformationen des Teilnehmerausweises an seine Mitreisenden weiterzuleiten.
Wichtige Information und Regel für Gruppenbuchungen mit 5 Personen:
-
eine 5er-Gruppe kann nur mit einer weiteren einzelreisenden Person
zusammen in einem 6er-Abteil untergebracht werden. Sind nicht
ausreichend Einzelreisende vorhanden, so muss die 5er-Gruppe auf 2
Abteile aufgeteilt werden (2+3 Personen), da sonst eine Person aus einer
anderen Gruppe alleine sitzen müsste. Es sollte verständlich sein, dass
wir so etwas nicht machen möchten - die Alternative "2+3 Personen" ist
daher die sinnvollste, so dass auch die Personen aus der 5er-Gruppe
nicht alleine sitzen müssen - bisher wurden die Personen immer in zwei
benachbarte Abteile untergebracht.
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